
Weil es immer wieder Thema in der Selbsthilfegruppe ist, und ich letztens auch auf Instagram wieder davon gelesen habe: Sowohl Adoptionskosten als auch die Kosten für die künstliche Befruchtung können von der Steuer abgesetzt werden. In Österreich gibt es einen Selbstbehalt (das heißt die Kosten müssen einen bestimmten Teil des Jahreseinkommens; zB. 6-12 % übersteigen). Alle Kosten, die nicht von der Krankenkasse (öffentlich oder privat) übernommen werden, können eingerechnet werden.
Weitere Infos gibt’s im aktuellen Steuerbuch des Finanzministeriums zum jeweiligen Jahr sowie hier:
https://arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html (Quelle Screenshot)